Pirkheimer im Wappenbuch der Nürnberger Geschlechter vom Jahre 1583. M. S. 144/159 im k. Kreisarchiv Nürnberg.] [Fußnote 3: Bürgerbuch M. S. 230, Fol. 13r] [Fußnote 4: Ratsgang M. S. 105, Fol. 64b] Wie die Aufschriften des Diptychons besagen, wurde es im Jahre 1525 gemalt. Das Monogramm des Künstlers fehlt. Die Porträts rühren aber zweifellos von einem Maler her, der sich an Dürer gebildet hatte; sie wurden daher der Schule Dürers und insbesonders dem Maler Georg Pentz zugewiesen[6]. Von bekannten Nürnberger Malern aus Dürers Schule kämen außer Pentz noch die beiden Brüder Hans Sebald und Barthel Beham in Frage; allein im Jahre 1525, wo die Bildnisse entstanden sind, können die drei Maler überhaupt nur verschwindend kurze Zeit in Nürnberg thätig gewesen sein. Im Winter 1524 auf 1525 hatte es der Nürnberger Rat mit einer gefahrdrohenden Bewegung religiöser und sozialistischer Natur zu thun. Unter den Aufwieglern befanden sich auch Pentz und die beiden Beham, die sogenannten »drei gottlosen Maler«. Sie wurden Anfang Januar 1525 gefänglich eingezogen und dann zur Strafe aus der Stadt gewiesen[7]. Die Verbannung wurde wahrscheinlich in der üblichen Weise gegen sie ausgesprochen, daß sie nur in einer Entfernung von einer bestimmten Anzahl Meilen sich niederlassen durften. Nachdem die drei Maler hierauf wiederholt vergebens um Erlaß der Strafe gebeten hatten, wurde zunächst dem Maler Pentz vom Nürnberger Rate gestattet, in der Stadt Windsheim, die von Nürnberg zwölf Stunden entfernt ist, seinen Wohnsitz zu nehmen[8]. Schließlich aber erhielten alle drei Maler auf Fürbitte Melchior Pfinzings, des Probstes von St. Sebald, Verzeihung: es wurde ihnen durch Ratsbeschluß vom 16. November 1525 erlaubt, wieder zurückzukehren[9]. Hiernach können also die Maler kaum vor dem 19. oder 20. November nach Nürnberg zurückgekommen sein; und da nach damaliger Rechnung das Kalenderjahr mit dem 24. Dezember abschloß[10] so ist es an sich schon wenig wahrscheinlich, daß gerade in dieser kurzen Zeit am Ende des Jahres 1525 beide Porträts von der Hand eines dieser Maler geschaffen sind. [Fußnote 5: Ratsbuch 11, Fol. 121a: Item herrn Wilbolten Birkhaimer sind vergonnt zu seiner tochter junkfrauen Barbara vorhabenden hochzeit mit Hans Strauben, Ber(n)hardin Strauben sun, auf montag nach Dorothee schirst der stat pfeiffer, auch das rathaus zum tantz und schenk. Actum secunda post Anthonii XVIII (1518). -- Nürnberger Geschlechterbuch M. S. 164, II. Band. Fol. 75a.] [Fußnote 6: Gemäldekatalog des Germanischen Nationalmuseums vom Jahre 1887 unter Nr. 255 und vom Jahre 1893 unter Nr. 273.] [Fußnote 7: Die Prozeßakten sind veröffentlicht von Theoder Kolde, Beiträge zur Reformationsgeschichte. Leipzig 1888. Separatabdruck aus den Kirchengeschichtlichen Studien, S. 228-250. Vgl. auch Friedrich Roth, die Einführung der Reformation in Nürnberg, Würzburg 1885, S. 250 ff. -- Die Ausweisung der »drei gottlosen Maler« erfolgte Ende Januar 1525: Der Prozeß begann am 10. Januar 1525, am 12. Januar saßen bereits alle drei Maler im Gefängnis und blieben darin fünfzehn Tage, wie dies aus einem Beleg zur Stadtrechnung 1524/25 hervorgeht: »Lochhueter quarta Brigite (1. Februar) 1525. Barthel Beham hat 15 tag ... 6 [Pfund]. Sebold Peham hat 15 tag ... 6 [Pfund], Jorg Pencz hat 15 tag ... 6 [Pfund].« -- Das Pfund wurde gleich 30 Pfennigen gerechnet.] [Fußnote 8: Briefbuch Nr. 39, Fol. 239r und 240a. Der Brief ist datiert von sontags 28. may 1525.] [Fußnote 9: Über die Zeit, wann es den drei gottlosen Malern gestattet wurde, wieder nach Nürnberg zurückzukehren, finden sich in der kunstgeschichtlichen Litteratur nur vage Vermutungen. Vgl. Adolf Rosenberg, Sebald und Barthel Beham, zwei Maler der deutschen Renaissance, Leipzig 1875, S. 11, und S. K. Wilhelm Seibt, Hans Sebald Beham, Maler und Kupferstecher und seine Zeit, Frankfurt a. M. 1882, S. 13. -- Bestimmte Nachricht gibt ein Ratsverlaß: »Quinta Ottmari 16. novembris...
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